# Herkunft, Rechte und spätere Veröffentlichung

Stand 2. Oktober 2026. Für keine der verlinkten fremden Ausgaben oder Aufnahmen wurde eine ausdrücklich passende Open-Source-/Creative-Commons-Lizenz bestätigt. Das Quellenregister setzt deshalb `weiterveroeffentlichung: nicht_freigegeben`. Dies ist eine Projektentscheidung bei unklaren Rechten, keine Behauptung, jedes historische Originalwerk sei noch geschützt.

## Was das Projekt enthält

Die Webansicht enthält eigene Beschreibungen und Metadaten sowie externe Links. Sie enthält keine ausgeschnittenen Notenseiten, Scans, Audio-/Videodateien, eingebetteten fremden Player oder transkribierten vollständigen Partituren. Originalscan und Recherchekopien bleiben unter `private/` bzw. `tmp/`, ausgeschlossen von Git und dem vorgesehenen Export. Der Text einer persönlichen Danknotiz auf PDF 121 wurde nicht übertragen.

## Vier getrennte Ebenen

| Ebene | Vor einer Medienübernahme zu dokumentieren |
|---|---|
| Originalkomposition oder historischer Chant | Autor, belastbare Datierung, anwendbares Land und Schutzfrist |
| Bearbeitung und Textfassung | Bearbeiter, Übersetzer, deren eigene Rechte; eine alte Melodie genügt nicht |
| Konkrete Ausgabe | Herausgeber, Publikationsjahr, Quelle und ausdrückliche Nutzungserlaubnis/Lizenz |
| Aufnahme | Ausführende, Produzent, Veröffentlichungsquelle und deren Erlaubnis/Lizenz |

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum erläutert für die Schweiz grundsätzlich 70 Jahre Schutz nach dem Tod des Urhebers, weist aber ausdrücklich auf mögliche eigene Rechte an Arrangements hin. Deshalb wird aus dem alten Komponisten Bortniansky oder Mokranjac keine Freigabe eines modernen Satzes abgeleitet. [IGE: Originalwerk und Bearbeitung](https://www.ige.ch/de/blog/blog-artikel/urheberrecht-wie-schraenzen-so-dass-auch-komponistinnen-und-musiker-mitwippen).

Musiker, Produzenten und andere Werkvermittler haben zudem verwandte Schutzrechte; Rechte sind territorial zu prüfen. Für eine weltweit zugängliche Veröffentlichung genügt die Schweizer Betrachtung allein nicht. [IGE: Grundlegendes, verwandte Schutzrechte und andere Länder](https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/grundlegendes).

## Konkrete Herkunftsspuren

- **Mission Hl. Lukas:** Herausgeber der 38-seitigen Kantorenausgabe. Quelle öffentlich abrufbar, keine offene Lizenz für Weiterveröffentlichung belegt.
- **VOM, Gersau:** Die grünen Blätter tragen konkrete Bestellnummern. Nicht frei verfügbare Dateien erfinden oder andere Bearbeitungen als VOM-Original ausgeben. Eine andere VOM-Ausgabe wurde nach Aussage von voces laudis mit Erlaubnis des Rechtsträgers neu veröffentlicht; das ist keine generelle Kopiererlaubnis. [Herausgeberbericht voces laudis](https://www.voceslaudis.ch/Produktionen.php).
- **Zbornik Batajnica 2009:** Hilfreiche Sammlung zur Ausgabenidentifikation; Zusammenstellung und einzelne enthaltene Notenausgaben getrennt betrachten. Keine offene Lizenz gefunden.
- **Azbyka/Kliros:** Hosting-/Sammlungsquelle für Zueva und weitere Sätze. Downloadmöglichkeit wird nicht als Nachweis einer Wiederveröffentlichungserlaubnis behandelt.
- **Tebe pojem, Chrysostomos Bratislava 2011:** Die gefundene Ausgabe trägt einen eigenen Copyright-Footer; als Link dokumentieren, nicht unter Projektlizenz kopieren.
- **Resanovic 2013:** Namentlich bezeichnete zweistimmige Bearbeitung mit Lernwiedergaben; eigene Ausgabe und eigene Audioquellen. Keine Freigabe zur Übernahme bestätigt.
- **Kol slaven, PDF 158:** Alter Komponist, aber moderne Bearbeitung Johannes Liecke (1965) im Blatt genannt. Bearbeitungsrechte offen.
- **Zueva, Kedrov Sohn, Ханиш/К.Ш.:** Nicht aufgrund kirchlichen Gebrauchs als frei behandeln; konkrete Urheberschaft und Rechte prüfen.

## Veröffentlichungsweg

Für eine zunächst private Online-Sammlung nur die Metadatenansicht mit Zugangsschutz bereitstellen und die fremden Quellen verlinken. Ein privater Zweck ist keine automatische Erlaubnis, fremde Dateien auf einem allgemein erreichbaren Server zu veröffentlichen. Der Vorschau-Server dieses Projekts läuft ausschliesslich lokal und ist kein Zugangsschutz für Online-Hosting.

Vor einer späteren offenen Veröffentlichung: eigene Code-/Metadatenlizenz entscheiden, Rechte je aufgenommenem Medium dokumentieren und nur ausdrücklich freigegebene oder belastbar rechtefreie Medien hinzufügen. Dafür sollten Lizenztext, Rechteinhaber, Beleg-URL, Datum, erlaubter Umfang und erforderlicher Namenshinweis im Quellenregister stehen. Ein Linkkatalog kann weitergeführt werden, solange Medienrechte offen bleiben.

Es wurde keine fremde Medienlizenz vergeben, kein Rechteinhaber kontaktiert und nichts öffentlich veröffentlicht.
